SDB -Soziale Dienstleistungen Becker

Wir bieten Beratung und Betreuung auch auf Albanisch, Arabisch, Aserbaidschanisch, Englisch, Farsi, Französisch, Georgisch, Griechisch, Italienisch, Kurdisch (Zazaki), Pashto, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Serbokroatisch, Spanisch, Tagalog, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch, Ungarisch und Urdu an.




Betreutes Wohnen

Hilfe bei der Bewältigung des Alltags. Unterstützung in den Bereichen Wohnen, Gesundheit, Arbeit, Familie
Betreutes Wohnen Köln und Umgebung

Zielgruppe sind Erwachsene, die aufgrund einer psychischen/geistigen Behinderung oder einer Suchterkrankung Hilfe bei der Bewältigung ihres Alltags benötigen. Dies kann die Unterstützung in den Bereichen Wohnen, Gesundheit, Arbeit, Familie und individuell auch in anderen Bereichen bedeuten.

Hilfen zur Erziehung

Hilfen zur Erziehung, wir unterstützen Familien mit Migrationshintergrund, Suchtbelastete Familien, psychisch kranke sowie geistig behinderte Eltern und deren Kinder
Familien- und Jugendhilfe Köln und Umgebung

Zielgruppe sind Familien und Lebensgemeinschaften, Alleinerziehende und deren minderjährige Kinder. Für die Bereiche INSPE und Erziehungsbeistandschaft sind es die jeweiligen jungen Menschen. Unsere Schwerpunkte liegen bei:

  • Familien mit Migrationshintergrund
  • Suchtbelasteten Familien
  • Psychisch kranken sowie geistig behinderten Eltern und deren Kinder

Ebenso stellen wir durch unsere deutschsprachigen Fachkräfte die gleiche Hilfeleistung für alle deutschsprachigen KlientInnen zur Verfügung. Wir betreuen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF).

Schulbegleitung

Inklusionsbegleitung, Hilfe für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf durch körperliche, geistige oder durch eine seelische Behinderung.
Schulbegleitung Köln und Umgebung

Zielgruppe sind Kinder mit erhöhtem Förderbedarf. Dieser kann durch eine körperliche oder geistige Behinderung gegeben sein, oder durch eine drohende bzw. bereits manifestierte seelische Behinderung.

Die psychiatrische/psychotherapeutische Diagnostik, welche Grundlage für eine Gewährung der Maßnahme ist, erfolgt nach dem ICD 10. Die Feststellung der Beeinträchtigung der Teilhabe erfolgt durch die zuständige Fachstelle des Jugendamtes.